... Kinder ab ca. 5 Jahre und Menschen jeden Alters, die entweder ganz von vorn mit dem Klavierspiel beginnen möchten, bereits fortgeschritten sind oder nach einer Spielpause Lust dazu haben, wieder einzusteigen.
Der Unterricht wird immer individuell auf den Schüler abgestimmt und spezielle Wünsche werden in der Unterrichtsplanung berücksichtigt. So kann gewährleistet werden, dass sich jeder Schüler die Welt der Klaviermusik auf seinem eigenen Weg erschließen kann.
Der Unterricht umfasst in der Regel 45 Minuten. Vorschulkinder steigen am besten mit 30 Minuten Unterricht pro Woche ein.
Sie können gern eine kostenlose Probestunde vereinbaren.
... die Erarbeitung einer fundierten Spieltechnik mit allen dazugehörigen Aspekten (z.B. Vermittlung korrekter Sitz-, Arm-, Hand- und Fingerhaltung als Voraussetzung für das Ausführen diverser unterschiedlicher Spieltechniken),
... Werkinterpretationen vom Barock bis in die Gegenwart, der Jazz-, Rock- und Popbereich mit eingeschlossen,
... die Vermittlung musiktheoretischer Kenntnisse,
... die Ausbildung des musikalischen Gehörs bezüglich des Hörens musiktheoretischer Aspekte und Zusammenhänge,
... das Musizieren nach Gehör, freie Liedbegleitung, Improvisation,
... die Gestaltung eines jährlichen Schülerkonzertes im Konzertsaal des Dresdner Pianosalons im Coselpalais an der Frauenkirche (die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig).
Die Unterrichtsplanung orientiert sich am Lehrplan für Klavier der öffentlichen Musikschule.
Der Unterricht erfolgt nach dem sächsischen Schulkalender (ca. 38—39 Unterrichtswochen) und umfasst eine wöchentliche Unterrichtseinheit von 45 Minuten.
Jahresgebühr: 1.296 €
Monatsgebühr:
108 € (wöchentlicher Unterricht)
60 € (14-tägiger Unterricht)
Von den Schülern bis mind. 2 Tage vorher abgesagte Termine werden in von anderen Schülern abgesagten Stunden nachgeholt. Das bedeutet, dass die Schüler sich ihre abgesagten Unterrichtsstunden gegenseitig zum Nachholen zur Verfügung stellen.
Kurzfristigere Absagen können nicht berücksichtigt werden, da diese Stunden nicht mehr für andere Schüler freigegeben und verplant werden können und sind somit nicht nachleistungspflichtig.
Das Unterrichtsverhältnis kann jederzeit, auch während des laufenden Schuljahres, mit Wirkung zum Ende des Folgemonats gekündigt werden.